Vermeidung von Unterrichtsausfall

Vermeidung von Unterrichtsausfall

(Stand: 2017/2018)

Die nachfolgenden Regelungen stellen eine Spezifizierung des von den schulischen Mitbestimmungsgremien bereits verabschiedeten Vertretungskonzepts dar und wurden mit dem Sek. II – Team, den Schülervertretern und der Schulleitung abgestimmt.

Vorgaben:

  • Als Unterricht gilt die Beschäftigung mit fachbezogenen Themen, Aufgaben und Gegenständen in Lehrer geleiteten oder selbstständigen Arbeitsstunden.
  • Als Unterrichtszeit gilt generell die von der Schulkonferenz als Tagesraster festgelegte schulische Arbeitszeit.
  • Hat ein Schüler/ eine Schülerin im Rahmen der allgemeinen Unterrichtszeit eine „Freistunde“, so leitet sich daraus nicht das Recht ab, während dieser Zeit angesetzte schulische Veranstaltungen zu versäumen.

Grundsätze:

  • Neben den Lehrpersonen übernehmen die Schüler und Schülerinnen selbst Verantwortung für ihren Lernprozess.
  • SchülerInnen überblicken ihren persönlichen Lernplan und arbeiten an diesem ggf. auch in Abwesenheit einer Lehrperson.
  • LehrerInnen initiieren und organisieren Arbeitsprozesse; für den Fall kurz- und längerfristiger Abwesenheit stellen sie Arbeitsaufträge und regen Projekte an.
  • Je nach Tagesvertretungsplan müssen SchülerInnen ihre Aufgaben in der Schule oder zuhause erledigen. Anwesenheitspflicht bei Abwesenheit von LehrerInnen wird überprüft und wie eine Fehlstunde im regulären Unterricht gewertet.
  • Generell gilt, dass SchülerInnen nur in den Randstunden von der Anwesenheit entpflichtet werden können. Nach Übereinkunft mit der SV bemüht sich die Abteilungsleiterin um die Optimierung der Schülerstundenpläne bei vorher absehbarer Abwesenheit von Lehrern. Die SchülerInnen verpflichten sich im Gegenzug zur Selbstständigkeit und Verlässlichkeit bei der Einhaltung der Regeln.
  • Bei kurzfristig notwendigen Stundenplanänderungen werden die Schüler über den aktuellen Vertretungsplan informiert. Es besteht für die SchülerInnen die Pflicht, sich täglich zu informieren.
  • Die bei Abwesenheit des Lehrers/der Lehrerin gestellten Arbeitsaufträge werden kontrolliert. Ihre Erledigung fließt in die SoMi-Note ein. 

Konkrete Regelungen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall:  

Anlass Regelung
  • Beratung gemäß APO-GOst
  • SV-Stunde
  • Organisatorisches, auf den Jahrgang Bezogenes
Al legt Termin  für allgemeine Information lt. Plan fest
Unterrichtsgang Während der fachgebundenen Unterrichtszeit als Fortsetzung des Lernprozesses an anderem Lernort
Unterrichtsvorhaben über die fachgebundene Unterrichtszeit hinaus SchülerInnen, die Fachunterricht aufgrund der Teilnahme an einer anderen Unterrichtsveranstaltung versäumen, müssen den Unterrichtsstoff selbstständig nacharbeiten. Die Durchführung solcher Unterrichtsvorhaben kann nur genehmigt werden, wenn zwischen den beteiligten FachlehrerInnen Einvernehmen hergestellt worden ist.
Klausuren 
  • Während der Klausurtermine gilt generell, dass kein Unterricht ausfällt, sondern nicht betroffener Unterricht stattfindet. 
  • Wenn LehrerInnen als Aufsichtspersonen eingesetzt sind, bekommen die anderen SchülerInnen des Kurses während der Klausurzeit schriftliche Aufgaben und erledigen diese in einem angrenzenden Raum. Es besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht.

 

Studientage der Lehrer/ Elternsprechtage etc. Arbeitsaufträge für die Fächer, die an diesem Tag stattfinden würden
Ganztägige Exkursionen Einzelfallentscheidung der Al; Maßgabe: Pro Halbjahr einen Projekttag pro Jahrgangsstufe
Wandertage Pro Jahrgang wird ein Wandertag zentral festgelegt und mit einem Studieninhalt gefüllt, ein anderer wird vom Jahrgang nach eigenen Wünschen bestimmt. Die Wandertage liegen parallel zu denen der Sekundarstufe I
Studienfahrten/Projektwoche Siehe gesonderter Beschluss
Kurzfristige Erkrankung einer Lehrperson Für diesen Fall hinterlegen alle FachlehrerInnen Arbeitsaufträge bei der Abteilungsleitung. Unter Umständen werden die Arbeitsaufträge per Fax oder E-Mail kurzfristig an die Al gesendet. Die Schüler arbeiten selbstständig.
Absehbares Fehlen (z.B. durch Fortbildung etc.) einer Lehrperson Den Schülern wird bereits im Vorfeld der Arbeitsauftrag mitgeteilt. Je nach Stundenplan des Jahrgangs muss der Arbeitsauftrag in der Schule oder zuhause erledigt werden. mit der Abteilungsleitung sind die Einzelheiten vorher abzuklären. Die Zustimmung zur Teilnahme an der dienstlichen Veranstaltung gilt vorbehaltlich der Abgabe von Arbeitsaufträgen

Langfristige Erkrankung einer Lehrperson

Die Schule bemüht sich um eine Vertretungslehrkraft.