Die bisherige Regelung, bei Ordnungsmaßnahmen, bei denen eine Lehrerkonferenz einberufen wird, nur den jeweiligen Jahrgang tagen zu lassen, hat sich bewährt und wird daher auch weiterhin fortgeführt.
Die bisherige Regelung, bei Ordnungsmaßnahmen, bei denen eine Lehrerkonferenz einberufen wird, nur den jeweiligen Jahrgang tagen zu lassen, hat sich bewährt und wird daher auch weiterhin fortgeführt.