Fortbildung

Fortbildung

Rahmenvereinbarung über die Verwendung der Gelder aus dem FB-Etat:
Es wird ein Fortbildungsplan erstellt unter Einbeziehung des Lehrerrates und der LK/SK.

  • Die Schule trägt alle Unkosten (Fahrtkosten und Teilnahmege¬bühren für verpflichtende FB“ (z.B. – ehem. – FB „Neue Lehrer an Ge“)
  • Reisekosten für Lehrerfahrten z.B. zu Partnerschulen oder für andere schulisch erforderliche Fahrten werden von der Schule übernommen, soweit sie nicht aus anderen Budgets (z.B. Comenius) finanziert werden.
  • Kosten für FB’s zur Weiterentwicklung des Schulprogramms werden von der Schule übernommen – z.B. FB’s für das Trainingsraumteam-. In der Regel sind die Teilnehmer zur Multiplikation verpflichtet. (Bei Überschreitung der Etat-Kapazitäten erfolgt eine anteilige Erstattung der Kosten.)
  • Persönlich motivierter FB’s können nach Rücksprache mit DL/SL genehmigt werden; es erfolgt keine Kostenübernahme (z.B. Supervision, Zusatzausbildungen / Weiterbildungen – Hof-). Sonderurlaubsbescheinigungen für die steuerliche Rückerstattung von Kosten werden ausgestellt.
  • Die Kosten für externe Referenten/Moderatoren (z.B. für Studientage – nach Beschluss der LK/SK werden von der Schule übernommen.
  • Für die Fortbildungen werden Referenten/Moderatoren gesucht. Sind externe Referenten /Moderatoren zu teuer oder stehen nicht nur Verfügung, können schuleigene Referenten/Moderatoren, die für die Fortbildung qualifiziert sind, eine Aufwandsentschädigung erhalten, wenn die Tätigkeit deutlich über dem Rahmen der normalen Tätigkeit liegt. Jede Maßnahme ist im Einzelfall zu begründen, die Entscheidung trifft der DL zusammen mit dem SL.