Entlastungen

Entlastungen

Es werden 10 Stunden (korrigiert auf 9 Stunden) aus dem allgemeinen Entlastungskontingent zur Korrekturentlastung genommen. Die Verteilung erfolgt nach folgenden Kriterien:

Wer mehr als 3 Korrekturklassen oder Kurse in den sprachlichen Fächern (=D oder Fremdsprache) hat, erhält eine Stunde Entlastung. Bei 3 Korrekturklassen oder Kurse erfolgt eine Einzelfallprüfung. Es wird ein Stunde Entlastung gegeben, wenn diese Korrekturen nicht auf Anfangsunterricht in einer Fremdsprache oder Kurse mit weniger als 15 Schülern anfallen.