Es gibt eine aktuelle Anweisung des Fachbereiches Bildung und Sport der Stadt Recklinghausen:
Die Schulhöfe dürfen nur zum Betreten des Schulgebäudes von berechtigten Personen (Hausmeister, Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, Notbetreuungskinder) betreten werden.
Ansonsten gilt ein striktes Betretungsverbot.