Die LK beschließt, die vom SL angefertigte Handreichung Ordnungsmaßnahmen mit der Änderung „sofern eine Ordnungsmaßnahme für erforderlich erachtet wird, berät sich der Abteilungsleiter mit dem Klassenlehrer und dem Schulleiter.
Die LK beschließt, die vom SL angefertigte Handreichung Ordnungsmaßnahmen mit der Änderung „sofern eine Ordnungsmaßnahme für erforderlich erachtet wird, berät sich der Abteilungsleiter mit dem Klassenlehrer und dem Schulleiter.