(Änderung des Beschlusses vom 08.05.07)
Bei Verstoß der Regelung wird den SchülerInnen das Handy weggenommen und ihren Eltern durch die Schulleitung, die Klassenleitung oder die Sekretärin wieder ausgehändigt. Nur in begründeten Ausnahmefällen darf das Handy an die SchülerInnen ausgehändigt werden.